biznessmatch.
Allgemeine Verkaufs- und Abonnementbedingungen
Version vom 29. Juli 2026
Vertragsdokument für Fachleute (B2B). Eine Prüfung durch einen Rechtsberater wird empfohlen.
1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln den Verkauf der kostenpflichtigen Abonnements und Module der Biznessmatch-Plattform an gewerbliche Kunden (B2B-Nutzung).
2. Katalog und Preise
Die Preise sind in Euro inklusive aller Steuern angegeben (inkl. MwSt., 20 % USt. enthalten):
- Verzeichnis — 49,50 € inkl. MwSt./Jahr.
- Ausschreibungen — 99,50 € inkl. MwSt./Jahr.
- Paket Essentiel (Verzeichnis + Ausschreibungen) — 119,90 € inkl. MwSt./Jahr (entspricht −20 %).
- Zertifizierung — 24,50 € inkl. MwSt./Jahr.
- biznessmatch global — 14,50 € inkl. MwSt./Monat, vorbehalten Mitgliedern eines aktiven Business Clubs.
- Teilnahme an Veranstaltungen — kostenlos (mit Ausnahme kostenpflichtiger Tickets, die von den Veranstaltern angeboten werden).
3. Abonnement und Zahlung
Das Abonnement erfolgt online. Die Zahlung wird von unserem Dienstleister Stripe abgewickelt. In der mobilen App können Abonnements über den App Store (Apple) oder Google Play gemäß deren eigenen Bedingungen abgeschlossen werden.
4. Laufzeit und Verlängerung
Die Abonnements der Module und des Pakets sind jährlich und verlängern sich stillschweigend für aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Jahr. Der globale Zugang ist monatlich und verlängert sich stillschweigend jeden Monat. Sie können die Verlängerung jederzeit vor Ablauf in Ihren Einstellungen deaktivieren.
5. Kündigung
Sie können ein Abonnement über Ihre Einstellungen kündigen. Die Kündigung wird am Ende des laufenden Zeitraums wirksam; der Zugang bleibt bis zu diesem Datum bestehen.
6. Rückerstattung und anteilige Berechnung
Beim Wechsel von einem Modul zum Paket während eines laufenden Abonnements werden die bereits gezahlten Beträge von Stripe anteilig gutgeschrieben, und nur die Differenz wird in Rechnung gestellt. Für einen bereits begonnenen Zeitraum wird keine Rückerstattung gewährt, sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung etwas anderes vorsieht.
7. Kein Widerrufsrecht
Da die Abonnements von Fachleuten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden, findet das im Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation) vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung.
8. Haftung
Die Haftung des Herausgebers im Rahmen dieser Bedingungen ist auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Summen begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Rechnungsstellungsmandat
Der Verkäufer — der Dienstleister bei einer Mission, der veranstaltende Club bei einem Ticket oder einer Loge — erteilt der Gesellschaft das Mandat, in seinem Namen und für seine Rechnung die von den Käufern für auf der Plattform getätigte Verkäufe geschuldeten Rechnungen sowie die entsprechenden Gutschriften zu erstellen und auszustellen.
Der Verkäufer bleibt der rechtliche Verkäufer der Leistung oder des Tickets. Er allein haftet für die eingezogene Mehrwertsteuer und ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der auf der Plattform angegebenen steuerlichen Angaben (Identifikationsnummer, Mehrwertsteuerregelung und -satz). Die Gesellschaft handelt ausschließlich als Beauftragte für die materielle Erstellung der Dokumente.
Die im Rahmen des Mandats ausgestellten Rechnungen tragen die gesetzlichen Pflichtangaben des Verkäufers sowie den Vermerk „Rechnung ausgestellt von BIZNESSMATCH FRANCE im Namen und für Rechnung von [Verkäufer]“. Sie werden dem Verkäufer in seinem Konto zur Verfügung gestellt. Der Verkäufer gilt als einverstanden, sofern er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Bereitstellung Einspruch bei der Gesellschaft erhebt.
Die Gesellschaft stellt dem Verkäufer außerdem in eigenem Namen die Rechnung für ihre Provision aus.
Das Mandat wird für die Dauer der Nutzung der Plattform erteilt. Es kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf steht jedem weiteren Verkauf unter dem Mandat entgegen und berührt bereits ausgestellte Rechnungen nicht.
Treuhandkonto der Gelder und Auszahlung an den Verkäufer
Die vom Käufer im Rahmen einer Mission gezahlten Beträge werden von der Gesellschaft über ihren Zahlungsdienstleister eingezogen und auf einem gesonderten Konto verwahrt. Die Freigabe jeder Rate liegt in der alleinigen Entscheidung des Käufers, der sie jederzeit ab der Zahlung vornehmen kann, auch vor jeglicher Erbringung der Leistung. Trifft der Käufer keine Entscheidung, wird die Rate automatisch vierzehn (14) Tage nach ihrer Zahlung zugunsten des Dienstleisters freigegeben. Die Eröffnung eines Streitfalls durch den Käufer vor Ablauf dieser Frist setzt die Freigabe bis zur Klärung aus.
Die Freigabe ist unwiderruflich. Freigegebene Gelder werden an den Dienstleister überwiesen und können von der Gesellschaft nicht mehr zurückerstattet werden, auch wenn der Käufer vor Erbringung der Leistung freigegeben hat. Es obliegt dem Käufer, vor der Freigabe die Zuverlässigkeit des Dienstleisters und den Fortschritt der Mission zu beurteilen.
Die Gesellschaft bestätigt und überprüft die Erbringung der Leistungen nicht. Die vom Dienstleister auf der Plattform eingetragenen Fortschrittsangaben sind bloße Erklärungen ohne Beweiswert und ohne Auswirkung auf die Freigabe der Gelder.
Die Raten werden in der Reihenfolge des Zahlungsplans gezahlt. Eine Rate kann erst gezahlt werden, wenn die vorhergehende freigegeben oder erstattet wurde.
Erfolgt innerhalb von fünfundsiebzig (75) Tagen ab der Zahlung keine Freigabe, insbesondere im Fall eines ungelösten Streitfalls oder eines nicht aktivierten Zahlungskontos des Dienstleisters, erstattet die Gesellschaft dem Käufer den Betrag und die Rate wird storniert.
Die aus dem Verkauf von Tickets und Logen eingezogenen Beträge werden nicht treuhänderisch verwahrt. Sie werden abzüglich der Provision der Gesellschaft einmal wöchentlich, montags, an den veranstaltenden Club ausgezahlt, für sämtliche Verkäufe der vorangegangenen Kalenderwoche, unabhängig vom Datum der Veranstaltung.
Die Auszahlung wird ausgesetzt, solange der Club sein Zahlungskonto nicht aktiviert und das Rechnungsstellungsmandat nicht angenommen hat. Erfolgt innerhalb von fünfundsiebzig (75) Tagen ab dem Verkauf keine Regularisierung, erstattet die Gesellschaft dem Käufer den Betrag und storniert den Verkauf.
Vorbehaltlich des im vorstehenden Absatz genannten Falls handelt die Gesellschaft ausschließlich als Inkassobeauftragte. Jede Stornierung, Verschiebung, Nichterscheinen oder Rückerstattungsanfrage liegt in der alleinigen Verantwortung des veranstaltenden Clubs als rechtlichem Verkäufer und wird direkt zwischen dem Käufer und dem Club geregelt. Die Gesellschaft nimmt nach der Auszahlung keine Rückerstattung vor und keinen Abzug beim Club vor. Der Club informiert die Gesellschaft über jede von ihm gewährte Rückerstattung, damit die entsprechende Gutschrift unter dem Mandat ausgestellt werden kann.
9. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Grenoble zuständig.